Escort Service
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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur Ashley Escort (Ashley Advertising Ltd.)

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Vermittlungsleistung von Ashley Escort (Ashley Advertising Ltd.), nachfolgend Vermittler genannt, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerin, nachfolgend Escortdame genannt. Der jeweiligen Leistungsempfänger wird nachfolgend als Kunde genannt.

Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.

1. Vertrag mit dem Vermittler

Der Vermittler vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Escortdame mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Escortdame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe des Vermittlers besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln.

Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Escortdame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Ausgestaltung der Dienstleistungen der jeweiligen Escortdame wird AUSSCHLIESSLICH zwischen der Escortdame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.

2. Pflichten des Vermittlers

Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Escortdame über die gewünschten Leistungen bemühen.

3. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Escortdamen durch den Vermittler

Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Escortdamen. Der Vermittler übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.

4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht

Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Escortdame direkt abgerechnet. Soweit der Vermittler ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat er hierfür Geldempfangsvollmacht.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, London (England, Vereinigtes Königreich).

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Escortdamen

1. Art und Umfang der Leistungen der Escortdamen

Art und Umfang der von der Escortdame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Buchung – Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Escortdame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Escortdame zustande.

3. Entgelt

Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Escortdamen und nicht auf etwaige darüber hinausgehende Leistungen. Das vereinbarte Entgelt der Escortdame ist unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem unverschlossenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
Bei einer längeren Buchungsdauer oder bei weiteren Anreisen ist es möglich, dass die Escortdame eine Anzahlung verlangt. Dies wird dem Kunden bei Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Anzahlung ist in einem solchen Fall auf das Geschäftskonto des Vermittlers einzuzahlen. Andere Zahlungsmöglichkeiten auf Anfrage. Der Betrag muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn auf dem Geschäftskonto des Vermittlers gutgeschrieben sein. Der Vermittler verfügt über eine Geldempfangsvollmacht.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der jeweilige Wohnort der Escortdame.